
Viele frischgebackene Mütter würden gerne ihren Geburtsbericht anfordern und lesen. Die große Frage hierbei lautet: Was muss ich alles beachten und kann ich das überhaupt? Viele Krankenhäuser stellen sich bei diesem Thema, aus Angst vor einer Klage, quer. Bei der Geburt kann es zum Beispiel zu Komplikationen gekommen sein oder das Baby trägt durch Fehler die gemacht worden sind, Folgeschäden davon. Jedoch hat jede Mutter, auch du, einen Anspruch auf ihre Patientenakte und darf diese auch einsehen. Wir beantworten dir nun einige Fragen, damit du deinen Geburtsbericht anfordern kannst.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Geburtsbericht genau?
Jedes Krankenhaus legt über jede stattgefundene Geburt einen Bericht an. In diesem sind zum Beispiel Notizen der Hebammen, das CTG, ärztliche Eingriffe, verabreichte Medikamente, die kindlichen Herztönen, der Wehenverlauf, Ultraschallergebnisse, vaginale Untersuchungen oder der OP-Bericht bei einem Kaiserschnitt enthalten. Der Bericht dokumentiert alle wichtigen Vorgänge der jeweiligen Geburt, um diese zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können. Die Hebammen haben immer die Pflicht einen Geburtsbericht zu schreiben. Aber nicht nur die Vorgänge während der Geburt sind in dem Bericht enthalten. Auch das Aussehen des Kindes, ob und wie es geatmet hat und das erste Stillen sind in dem Bericht niedergeschrieben.
Wie fordere ich den Bericht korrekt an?
Normalerweise reicht es aus, wenn du den Bericht mündlich in der Geburtsstation anforderst. Viele Krankenhäuser bestehen aber auf eine schriftliche Anfrage. In dieses Anschreiben, per Brief oder per Email, schreibst du deine persönlichen Daten, die Daten deines Kindes, sowie den Zeitpunkt deines Aufenthalts im Krankenhaus. Ebenso solltest du dem Krankenhaus mitteilen, welche Passagen aus dem Bericht für dich interessant wären. Wenn du dir unsicher bist, was du in diesen Antrag schreiben sollst, findest du einige Muster dazu im Internet.
Wie lange kann ich den Bericht anfordern und kommen Kosten auf mich zu?
Die Frist der Aufbewahrung der Geburtsberichte beträgt 30 Jahre. Du kannst also, auch wenn dein Kind schon erwachsen ist, den Geburtsbericht anfordern. Viele Frauen entscheiden sich erst später dazu, weil sie z.B. eine schlechte Erfahrung gemacht haben und nicht vollständig mit diesem Thema abschließen können. Viele wissen auch nichts von der Möglichkeit den Bericht anzufordern und holen dies nach ein paar Jahren nach.
Bei den Kosten für einen Bericht, gibt es große Unterschiede. Viele Frauen zahlen gar nichts und einigen werden die Kopierkosten, eine Bearbeitungsgebühr und die Versandkosten in Rechnung gestellt. Dies kannst du aber vorab in deinem Krankenhaus erfragen.
Zusammenfassung: Geburtsbericht anfordern
- Kann ich den Geburtsbericht anfordern? Ja!
- Wie lange kann ich diesen anfordern? Frist = 30 Jahre.
- Mündlich oder schriftlich? Beides ist möglich (Anschreiben oder per Email).
- Erfahrung? Oft stellen sich die Krankenhäuser quer. Sie müssen den Bericht jedoch rausgeben.