Kind auf der Lohnsteuerkarte

Kind auf der Lohnsteuerkarte

Wie sollte man das Kind auf der Lohnsteuerkarte vermerken?

Frisch gebackene Eltern merken nach der Geburt ihres Kindes sehr schnell, dass dadurch auch viele finanzielle Themen und Fragen auftreten. Das ist beispielsweise vor allem dann der Fall, wenn das Kind auf der Lohnsteuerkarte fehlt und man das Kind dort eintragen möchte. In dem folgenden Artikel gibt es eine nützliche Anleitung, mittels derer das Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann.

Gründe um das Kind auf der Lohnsteuerkarte einzutragen

Ein Kind auf der Steuerkarte hat vor allem steuerlich viele Vorteile. Hierdurch wird sich in Folge das zu versteuernde Einkommen ändern. Ein Kind auf der Steuerkarte ist vor allem bei verheirateten Paaren vom besonderen Vorteil. Dabei kann man das Kind mit jeweils 0,5 in der Lohnsteuerkarte eintragen. Ist man unverheiratet oder alleinerziehend hat man ebenfalls die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag vorzunehmen und die Eintragung vorzunehmen. Jedoch hat dieses keine Auswirkung auf die Lohnsteuer und somit wird sich das auch nicht ändern.

Grundsätzlich gehört bei Paaren, die verheiratet sind, ein Kind zu jeweils 50 Prozent zu den jeweiligen beiden Elternteilen. Ab und an ist nur einer der beiden Elternteile berufstätig. Von daher lohnt sich in solch einem Fall ein Antrag mit jeweils 0,5 nicht. Man soll daher das Kind mit 1,0 beim berufstätigen Elternteil auf der Steuerkarte eintragen. Das betrifft auch die Regelung bei Trennung oder wenn man alleinerziehend ist.

Kind fehlt auf der Steuerkarte – was sollte man tun?

Gelegentlich wird ein Kind von der entsprechenden Stadt- oder Ortsverwaltung auch voll automatisch in die Steuerkarte der Eltern eingetragen. In manchen Fällen müssen Eltern sich jedoch auch selbst um eine Eintragung kümmern sowie das Finanzamt damit entsprechend zu beauftragen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kind bei Trennung oder alleinerziehend dauerhaft bei jemand anderem lebt. Ähnliches gilt auch, wenn ein volljähriges Kind vorhanden ist oder ein Kind auf der Steuerkarte fehlt. In solchen Fällen muss man die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte gesondert vornehmen oder ändern lassen. Hierfür muss man einige unterschiedliche Unterlagen mitbringen. Wie lange dieses dauert sowie weitere Informationen über den Ablauf und das Ändern einer Eintragung erhält man auf die Nachfrage ebenfalls von dem zuständigen Finanzamt.

Wie lange benötigt man für einen Eintrag?

Von der Seite der Eltern sind für ein Anmelden lediglich die Lohnsteuerkarte und der Personalausweis notwendig. Über diese Karte kann man identifiziert werden und eine entsprechende Eintragung vorgenommen werden. Wenn ein Kind auf der Steuerkarte fehlt, braucht man ebenfalls einige Unterlagen von dem Kind. Das vor allem dann der Fall, wenn das Kind dauerhaft im Ausland oder bei jemand anderem lebt. In solchen Fällen muss man beim Finanzamt eine entsprechende Lebensbescheinigung des Kindes anmelden und vorlegen.

Ebenso ist es sehr wichtig, dass man eine Abstammungsurkunde des Kindes einreichen sollte. Denn nur dann ist es auch möglich, einen Freibetrag zu bekommen. Gelegentlich möchten Eltern auch ein Kind eintragen, dass wiederum schon als volljähriges Kind durchgeht, da es schon das 18. Lebensjahr vollendet hat. In solchen Fällen ist das Vorlegen einer bestimmten Lebensbescheinigung nicht notwendig.

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