Elterngeld sowie Mutterschutz – das muss man wissen

Elterngeld sowie Mutterschutz – was man wissen sollte?

Mutterschaftsgeld, Elterngeld sowie Mutterschutz sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig genau darüber zu informieren, was den jungen Eltern zusteht. Elterngeld, Mutterschutz und ähnliche Leistungen sind darauf ausgelegt, den Eltern Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Nachwuchs etwas leichter zu gestalten.

Wer erhält Mutterschaftsgeld?

Der Mutterschutz ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für die Mutter in der Zeit um die Geburt. Somit hatte jede Mutter, die ein eigenes Einkommen hat, darauf auch ein Anrecht. Diese Leistung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und sechs Wochen vor dem vom Arzt errechneten Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Geburt bezahlt. Um das Mutterschaftsgeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Wer privatversichert ist oder ein geringfügiges Einkommen hat, erhält das Mutterschaftsgeld meistens von der Bundesversicherungsanstalt als einmalige Zahlung.

Elterngeld, Mutterschutz für Beamte

Beamte erhalten kein Mutterschaftsgeld, sie erhalten auch in der Zeit vor und nach der Geburt ihre normalen Dienstbezüge. Die Reglung für Elterngeld erfolgt jedoch gleich, wie bei anderen Berufsgruppen

Elterngeld nach Mutterschutz beziehen

Das Elterngeld ist dazu gedacht den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich die ersten Lebensmonate selbst um ihr Kind zu kümmern. Dieses Geld wird in Form eines Lohnsatzes gezahlt. Es dient als Ausgleich, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht verdienen, weil sie für das Neugeborene sorgen müssen. Das Elterngeld ist daher auch für alle Mütter oder Väter erhältlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Selbständige, Arbeitnehmer, Angestellte oder Beamte handelt. Wer als Mutter oder Vater Elterngeld beantragen möchte, muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • In Deutschland leben
  • Das Kind selbst betreuen und erziehen
  • Nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten
  • Mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben

Wie vereinbart sich Elterngeld mit Mutterschutz Zahlungen?

Hat man Mutterschaftsgeld erhalten, so erfolgt eine vollständige Anrechnung auf das Elterngeld. Man kann also nicht gleichzeitig Elterngeld und auch Mutterschaftsgeld erhalten. Hat man über 14 Wochen hinaus das gesetzliche Mutterschaftsgeld erhalten, so kann man das Elterngeld, dass in der Regel über 14 Monate hinaus gewährt wird, nur noch für 10,5 Monate erhalten. Eine Anrechnung beim Elterngeld erfolgt nicht, wenn es sich um die einmalige Zahlung des Mutterschaftsgeldes handelt, die bei nicht gesetzlich Versicherten direkt von der Bundesversicherungsanstalt gezahlt werden.

Elterngeld Mutterschutz: So erfolgt die Berechnung

Der Berechnung von Elterngeld im Mutterschutz erfolgt durch eine Einkommensermittlung über die letzten 12 Kalendermonate. Hat man in den Monaten vor der Geburt des Kindes auf Grund von Krankheit oder Mutterschaftsgeld weniger verdient, so kann man diese Monate aus der Berechnung ausklammern lassen und den Berechnungszeitraum verschieben. Auch einen Zeitraum von verminderten Einkommen auf Grund von Wehr- oder Zivildienst kann man auch der Berechnungszeit ausklammern lassen. Bei Selbstständigen erfolgt die Berechnung nicht auf den letzten 12 Kalendermonaten und auch das Ausklammern bestimmter Perioden ist nicht möglich. Berechnungsgrundlage ist der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum, der vor der Geburt des Kindes angeschlossen wurde.

4.50 / 5 (6 Stimmen)