Vaterschaft aberkennen

Vaterschaft aberkennen

Wenn bei einer Familie der Zweifel daran besteht, ob der eingetragene Vater, in der Regel der Ehemann, auch der leibliche Vater ist, kann man eine Vaterschaft aberkennen. Oftmals kommt der Verdacht auf, dass der bisherige Vater nicht der leibliche Vater ist, wenn ein Seitensprung der Frau aufgedeckt wird oder Zweifel aufgrund der Optik des Kindes aufkommen. Die Kosten für einen Vaterschaftstest sind sehr unterschiedlich. Für einen Vaterschaftstest über das Gericht können schnell Kosten bis zu 1.500 Euro entstehen.

Vaterschaft aberkennen ist nur gerichtlich möglich

Innerhalb einer Familie haben bestimmte Personen die Möglichkeit, die Vaterschaft aberkennen zu lassen. Auf eigenen Wunsch kann mithilfe eines gerichtlichen Verfahrens geklärt werden, ob es sich um ein leibliches Kind des bisher rechtlichen Vaters handelt. Wenn man eine Vaterschaft aberkennen möchte, müssen wichtige Gründe vorliegen. Ein bloßer Verdacht aufgrund einer fehlenden Ähnlichkeit des Kindes reicht nicht aus. Ein wichtiger Grund kann sein, dass die Mutter zum Empfängniszeitpunkt Sex außerhalb der Ehe hatte, der vermeintliche Vater in dieser Zeit unfruchtbar war oder ganz konkret ein anderer Mann in Frage kommt. Ein gerichtlich verwertbarer Vaterschaftstest ist für die Anfechtung der Vaterschaft sehr wichtig. Er kann auf eigenen Wunsch oder vom Gericht im Laufe des Verfahrens angeordnet werden. Die Berechtigung, eine Vaterschaft aberkennen zu lassen, wird durch eine Frist eingegrenzt. Alle Familienmitglieder haben innerhalb von zwei Jahren Zeit, die Vaterschaft anzufechten.

Ansonsten ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Mann als Vater eingetragen, der die Vaterschaft anerkannt hat oder mit der Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis verheiratet war. Zusätzlich hat auch ein Mann ein Recht darauf, der außerhalb der Beziehung nachweisen kann, währen der Empfängnis mit der Mutter Sex gehabt zu haben. Diese Behauptung muss er eidesstattlich versichern. Wenn entsprechende Gründe vorliegenden, wird über ein Verfahren vor einem Familiengerecht festgestellt werden, ob es sich bei dem rechtlichen Vater auch um den Erzeuger handelt. Schließlich umfasst die Frage, wessen leibliches Kind es ist, auch das Erbe und den Unterhalt.

Muss beim Vaterschaft aberkennen eine Frist beachtet werden?

Wer sicher ist oder den Verdacht hat, dass es sich nicht um ein leibliches Kind des Vaters handelt, möchte in vielen Fällen durch eine offizielle Vaterschaftsanfechtung für Klarheit sorgen. Die Aberkennung ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz nur gerichtlich möglich. Eine Vaterschaft aberkennen zu lassen, ist kein leichtes Unterfangen. Eine Vaterschaft sowie dessen Anfechtung hat große Folgen für die ganze Familie. Rückwirkend die Vaterschaft anerkennen zu lassen ist bis zum Tag der Geburt möglich. Das bedeutet, dass das Kind durch eine erfolgreiche Vaterschaftsaberkennung vom Geburtstag an keinen Vater mehr und hat somit auch keinen Anspruch mehr auf das Erbe des Vaters. Die Mutter erhält dadurch automatisch das alleinige Sorgerecht.

Alle bisherigen Unterhaltsansprüche entfallen gegenüber dem Vater, es sei denn, dass der Unterhalt vertraglich geregelt wurde. In der Regel zahlt der Vater von der Geburt an für ein leibliches Kind Unterhalt. Das Geld könnte er nach dem Vaterschaft aberkennen und zurückverlangen. In der Praxis lässt sich das aber meistens nicht umsetzen, da der Verbrauch bereits durch ein Kind stattgefunden hat.

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