Haushaltshilfe nach der Geburt

Haushaltshilfe nach der Geburt

Häufig wird eine Haushaltshilfe nach der Geburt benötigt, doch vielen jungen Eltern ist das nicht klar. Dabei ist diese Haushaltshilfe gesetzlich geregelt. Somit hat jeder aus bestimmten Gründen ein Recht auf diese Hilfe im Haushalt.

Welche Krankenkasse macht das?

Nun diese Frage stellt sich nicht, denn die Haushaltshilfe ist im § 24h SGB V genau geregelt. Allerdings nur dann, wenn kein naher Angehöriger wie der Ehemann die häuslichen Pflichten ganz oder teilweise übernehmen kann. Verwandte müssen diese Aufgaben nicht freiwillig ohne Bezahlung übernehmen, denn auch in diesem Fall hat der Staat vorgesorgt. Da ist es egal, ob jemand bei der TK, AOK, Barmer oder IKK versichert ist. Denn diesen Anspruch hat jede junge Familie und das sogar schon vor der Geburt. Hier muss natürlich ein medizinischer Grund vorliegen, damit die Haushaltshilfe nach der Geburt bewilligt wird. So kann eine Haushaltshilfe nach der Geburt notwendig werden, wenn die Geburt sehr schwer war, oder ein Kaiserschnitt vorgenommen werden musste. Einfacher ausgedrückt, es muss ein medizinischer Grund vorhanden sein, damit die Haushaltshilfe nach der Geburt genehmigt wird.

Wie lange wird die Haushaltshilfe bezahlt?

Das ist individuell vom Gesundheitszustand der Mutter abhängig und kann damit so nicht eindeutig geklärt werden. Ebenfalls kann der Vater vielleicht ja einen Teil der Hausarbeiten übernehmen. In welchem Umfang dies dann ist, muss von der Krankenkasse dann individuell überprüft werden. Dabei ist das unabhängig ob es sich nun um die TK, IKK, Barmer oder AOK handelt. Denn jede Frau kann diesen Antrag stellen, wobei der Ehemann auch keine Hausarbeiten erledigen muss. Denn wenn dies durch die Arbeit nicht möglich ist, gerade wenn der Vater auf Montage oder im Schichtdienst tätig ist. Dann wäre die Hausarbeit unzumutbar, was dann auch für die Barmer Ersatzkasse gilt. Zusätzlich handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine gesetzliche. Selbst wenn jemand mit den Beträgen bei der Krankenkasse im Rückstand ist, hat er auf die Haushaltshilfe nach der Geburt einen Anspruch. Dieser Anspruch ist unabhängig und gesetzlich verankert. Hierzu gibt es auch schon einige Urteile, die eine solche Haushaltshilfe nach der Geburt zugesagt haben. Wie lange die Haushaltshilfe nach der Geburt gewährleistet ist, hängt dann immer noch vom Arzt ab. Dieses Recht steht natürlich auch Versicherten von der DAK zu.

Anträge bei der jeweiligen Krankenkasse stellen

Somit muss dann jeder zu seine Kasse gehen, wie zum Beispiel bei der DAK, Barmer, IKK, TK oder auch bei der AOK und den Antrag dort stellen. So muss auch niemand für eine Haushaltshilfe nach der Geburt warten, sonder kann schon vorher eine solche Hilfe bekommen. Gerade wenn die Schwangerschaft schwierig verläuft und der Arzt zum Beispiel Bettruhe verordnet. Natürlich kann der Vater einen Teil der Arbeiten übernehmen, wobei dann der eigentliche Bedarf immer genau geprüft wird. Der Ehemann kann natürlich immer noch etwas im Haushalt machen, wobei dann natürlich die Haushaltshilfe nach der Geburt dementsprechend eingeplant wird. Somit steht jeder jungen Mutter die Haushaltshilfe nach der Geburt zu, allerdings muss hier ein medizinischer Grund vorliegen. Wie lange, ist hier dann nicht mehr die Frage.

4.70 / 5 (10 Stimmen)